Transkriptionsrichtlinien
1. Der Text der Vorlage wird grundsätzlich buchstabengetreu wiedergegeben, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
- Es gilt das Prinzip der Kleinschreibung. Grossgeschrieben werden einzig Satzanfänge sowie Ort- und Personennamen.
- i, j, u und v werden gemäss ihrem Lautwert wiedergegeben (z. B. iar -> jar; graue -> grave).
- Von den verschiedenen Schreibweisen des Buchstabens s wird nur ß als besondere Form unterschieden. Dreifache s (sss, sß, ßs) werden mit ss bzw. ß transkribiert.
- Falls cz und tz nicht eindeutig unterschieden werden können, wird tz geschrieben.
- Zur besseren Verständlichkeit des Textes werden Satzzeichen eingefügt bzw. geändert.
- Kürzungen und geläufige Abkürzungen werden stillschweigend aufgelöst. Abkürzungen für Münz- und Masseinheiten wie lb. oder ß werden jedoch beibehalten.
- Diakritische Zeichen: Eindeutig erkennbare Buchstaben über einem Vokal werden nach diesem gesetzt (z. B. guet). Punkte, Striche oder Bögen, die den Umlaut markieren, werden mit Umlautpunkten wiedergegeben (z. B. hüt). Sonstige diakritische Zeichen werden nicht wiedergegeben.
- Offensichtliche Fehler wie Wort- und Silbenverdoppelungen oder Buchstabenverschreiber (z. B. fronn statt from) werden stillschweigend korrigiert.
2. Korrekturen des Schreibers werden nur vermerkt, wenn sie inhaltlich relevant sind.
3. Rück- und andere Vermerke werden nur wiedergegeben, wenn sie zusätzliche Informationen bieten.
4. Zusätze der Bearbeitenden stehen in eckigen Klammern.
5. Lücken und unleserliche Stellen werden mit […] gekennzeichnet.
6. Unterschriften werden nicht transkribiert, sondern nur in der Beschreibung der Quelle vermerkt.