Die Regestensammlung über die Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis (1417-1510) entsteht im Rahmen der Arbeiten am zweiten Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs [LUB II]. Arbeitsziel ist es, sämtliche in liechtensteinischen und ausländischen Archiven vorhandenen Schriftzeugnisse für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen und ihren Inhalt in kurzgefassten Regesten zusammenzustellen. Darüberhinaus besteht die Absicht, in relevanten Quellenwerken, bestehenden Regestensammlungen, Archivverzeichnissen und in der einschlägigen Literatur nach bedeutsamen Quellen zur liechtensteinischen Geschichte zu suchen mit dem Ziel, eine möglichst umfassende Quellensammlung zusammenzutragen. Erst auf der Grundlage einer solchen Quellensammlung wird es möglich sein, eine Auswahl derjenigen Schriftzeugnisse zu treffen, die schliesslich in Vollabdruck, auszugsweise oder in Regestform Aufnahme ins LUB II finden. Die systematische Arbeit der Quellensuche konnte inzwischen abgeschlossen werden, neu aufgefundene Schriftzeugnisse werden selbstverständlich umgehend in die Regestensammlung eingearbeitet.
Die vorliegende Regestensammlung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Richtigkeit der übernommenen Regesten und Quellenangaben aus der Sekundärliteratur konnte noch nicht überall überprüft werden. Im Sinne einer Bestandesaufnahme der bisher getätigten Quellenabklärungen kann dieser Quellensammlung daher vorerst nur die Bedeutung eines vorläufigen Arbeitsinstrumentes zukommen, das zwar über die in liechtensteinischen Archiven für den Zeitraum 1417-1510 vorhandenen Schriftzeugnisse wohl vollständig Auskunft zu geben vermag, noch nicht jedoch über die für die Geschichte Liechtensteins für diese Zeitspanne bedeutsamen Quellen in ausländischen Archiven.
Die einzelnen chronologisch angeordneten Regesten weisen in der Regel den Standort der betreffenden Urkunde, deren Signatur und Überlieferung, die allfälligen Druckorte und vorhandenen Regesten nach und geben – soweit bereits bekannt – nützliche Literaturangaben zur betreffenden Quelle. Jene Dokumente, deren Edition bereits im LUB II digital vorliegen, tragen einen diesbezüglichen Vermerk und können über einen Link direkt aufgerufen werden.